Rechtsprechung
BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldunfähigkeit eines Unterzubringenden bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts
- rewis.io
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- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 28.04.2023 - 22 KLs 3/23
- BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
Papierfundstellen
- NJW 2023, 3735
- NStZ-RR 2023, 334
- StV 2024, 230
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
aa) Die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie führt für sich genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 StR 190/21).Erforderlich sind vielmehr konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat; Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 StR 257/21; Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 StR 190/21; jeweils mwN).
- BGH, 19.10.2022 - 6 StR 320/22
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
a) Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung darauf beruht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 6 StR 320/22 mwN). - BGH, 25.05.2022 - 2 StR 257/21
Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
Erforderlich sind vielmehr konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat; Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage des Beschuldigten und sein Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2022 - 2 StR 257/21; Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 StR 190/21; jeweils mwN). - BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
Das Tatgericht hat die der Unterbringungsanordnung zugrundeliegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 7 mwN). - BGH, 14.07.2020 - 6 StR 139/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 360/23
b) Schließlich begegnet die Begründung der negativen Gefährlichkeitsprognose durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 139/20 mwN).
- BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von …
Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage und das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (BGH…, Beschluss vom 13. September 2023 - 4 StR 40/23 Rn. 8; Beschluss vom 5. September 2023 - 6 StR 360/23 Rn. 6;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22 Rn. 5). - BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23
Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben
Beurteilungsgrundlage ist das konkrete Tatgeschehen, wobei neben der Art und Weise der Tatausführung auch die Vorgeschichte, der Anlass der Tat, die Motivlage und das Verhalten nach der Tat von Bedeutung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2023 - 6 StR 360/23 Rn. 6;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22 Rn. 5;… Beschluss vom 7. April 2020 - 4 StR 48/20 Rn. 7 - jew. mwN).